Marktordnung

Veröffentlicht von: Ledergerber am 03. 2011 um 21:35 Uhr
Quelle: http://flohmarkt-condor.de



Auszug aus der Marktordung

  • Die vollständige Marktordnung kann beim Veranstalter eingesehen werden.
  • Das Anbieten von Kriegsspielzeug, NS Artikel, Waffen, Hehlerware, Pornographie und Tieren ist verboten. Desweiteren ist das Anbieten von FSK 18 Artikeln (die jeweilige Angabe des Herstellers ist Aussagekräftig) untersagt, hierzu zählen zum Beispiel Pornographie, DVDs, Blu-rays, Videos allgemein, Fotos, Spiele, Video Spiele, Computerspiele etc. Ebenfalls sind Artikel verboten, die durch das deutsche Gesetzt untersagt sind, dazu zählt der Besitzt und der Weiterverkauf. Bei Unklarheiten ist der Veranstalter zu fragen.
  • Lebensmittelverkauf nur nach Anmeldung.
  • Neuware nur nach vorheriger Anmeldung bei der Marktleiter.
  • Nach Anweisung der Marktleitung dürfen Plätze belegt werden.
  • Die Tiefe des Standes darf 2,5 Meter nicht überschreiten.
  • Der Standplatz ist sauber zu verlassen und der Müll ist mitzunehmen.
  • Den Anweisungen der Marktleitung und der Grundstückseigentümer sind folge zuleisten.


Ihr Condor-Team



Gedruckt: 07.12.2024 - 15:25:57